Betriebskindergarten für Mitarbeiterkinder der städtischen Gesellschaften

 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau möge folgenden Beschluss fassen:

 

1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Gesellschaften einen Betriebskindergarten zu errichten.

 

2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob mögliche Fördermittel beispielsweise aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ hierfür beantragt und abgerufen werden können.

 

3. Der Magistrat der Stadt Hanau wird gebeten mögliche Plätze/ Baugebiete für die Errichtung eines solchen Betriebskindergarten zu evaluieren und im Ausschuss Frauen, Jugend und Soziales vorzustellen und begleitend Bericht zu erstatten.

 Begründung:

Die Stadt Hanau befindet sich in der glücklichen Lage immer weiter zu wachsen. Durch die steigende Zahl an Einwohnern, bekommt die Stadt auch weiterhin Zuwachs durch Kinder. Die Betreuungssituation in der Stadt ist für die momentanen Kinder im Kitafähigen Alter bereits nicht immer ausreichend Platz vorhanden. Auch wird die Verwaltung im Zuge der angestrebten Kreisfreiheit ihr Personal wieder aufstocken.

In der heutigen Zeit ist bei der Wahl des Arbeitgebers nicht mehr nur das Image entscheidend, sondern es geht um die sogenannten weichen Faktoren wie beispielsweise den Standort, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf usw. Um auch als mit einer der größten Arbeitgeber der Stadt Hanau gut für die Zukunft aufgestellt zu sein, ist es sicherlich von Vorteil für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Gesellschaften einen eigenen Betriebskindergarten zu errichten. Die Unternehmung Stadt Hanau kann dadurch ihre Arbeitgeberattraktivität weiter steigern, kann einen weiteren Schritt in Sachen Kinderbetreuung unternehmen und ist dabei gut für die Zukunft gerüstet.

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