Einführung einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung

Der Magistrat der Stadt Hanau wird gebeten folgende Maßnahmen auf den Weg zu bringen:

  1. Der Magistrat der Stadt Hanau setzt die seit 2002 geltende Straßenbeitragssatzung außer Kraft und führt wiederkehrende Straßenbeiträge ein.

  2. Bei der Festlegung geeigneter Abrechnungsgebiete sind die hierfür vom Land Hessen beschlossenen Fördermittel in Höhe von 20.000,- Euro je Abrechnungsgebiet zu beantragen.

  3. Für die in der Umsetzung befindlichen Straßenbaumaßnahmen werden keine Straßenbeiträge mehr erhoben. Die Kosten dieser Straßenbaumaßnahmen sind in das System der wiederkehrenden Straßenbeiträge einzubeziehen. 

  4. Für Grundstücke, für die in der Vergangenheit einmalige Straßenbeiträge erhoben wurden, werden Übergangsregelungen gem. § 11a KAG getroffen. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 25 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden.

Begründung:

Städte und Gemeinden sollen nach der bisherigen Rechtslage Straßenbeiträge erheben. Der hessische Landtag hat diese „Soll-Regelung“ nun in eine „Kann-Regelung“ umgewandelt und den Gemeinden die Entscheidungshoheit über die Frage der Erhebung von Straßenbeiträgen und deren Höhe überlassen.

Die bisherige Satzungsregelung der Stadt Hanau sieht die Erhebung von einmaligen Straßenbeiträgen vor. Dies führt in vielen Fällen zu hohen Beitragslasten, in Einzelfällen sogar auf bis zu fünfstellige Beträge.

Ein Verzicht auf die Erhebung von Straßenbeiträgen würde zusätzliche Deckungslücken in den städtischen Haushalt reißen. Die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen hingegen wird als gerechtere Verteilung der Belastungen angesehen. Der hessische Landtag hat zur Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sowohl Erleichterungen bei der Bildung von Abrechnungsgebieten, wie auch ein Förderprogramm für die entstehenden Mehrkosten bei der Ermittlung und Einrichtung von Abrechnungsgebieten beschlossen. In der Stadt Hanau werden in den kommenden Jahren auf die Bürgerinnen und Bürgern in vielen Stadtteilen erhebliche Straßenbeiträge aufgrund des Investitionsstaus zukommen.

Die CDU Hanau will mit der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen ein Solidarmodell für alle Bürgerinnen und Bürger umsetzen. Extrem hohe Straßenbeiträge werden damit künftig ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang sollen für Grundstücke, für die in der Vergangenheit bereits Straßenbeiträge erhoben wurden, eine Übergangsregelung geschaffen werden. Sie sind für die Dauer von bis zu 25 Jahren seit Entstehung des Beitragsanspruchs von der Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge auszunehmen. Durch die Förderung des Landes für den entstehenden Mehraufwand bei der erstmaligen Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge kann die Kostenbelastung für die Stadt Hanau deutlich reduziert werden und rechtfertigt im Sinne einer für den Bürger gerechten Lösung den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

 

Mit freundlichen Grüßen

Isabelle Hemsley (Fraktionsvorsitzende)                                                             
Joachim Stamm (Stadtverordneter)                                              

                                                                                       

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