Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Der Magistrat der Stadt Hanau wird gebeten, sich beim zuständigen Regierungspräsidenten für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Hanau einzusetzen.

Ferner fordern wir, die bereits erstellten Lärmschutzpläne für Hanau auf der Internetseite der Stadt Hanau zu veröffentlichen, damit sich jeder Bürger und die Industrie dort informieren können. Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde am 24. Juni 2005 vom Bundestag beschlossen und am 29. Juni 2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zu den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie im Zusammenhang mit deren Umsetzung in nationales Recht gehören für den Bereich der Bundesfernstraßen die Erfassung und Bewertung des Umgebungslärms, strategische Lärmkarten auf Basis harmonisierter Lärmindizes und Aktionspläne, bei deren Aufstellung die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.

Begründung:
1. Es gibt seit zwei Jahren Lärmschutzkarten für das Hanauer Gebiet.
2. Diese Karten liegen zur Einsicht beim Hessischen Landesamt für Umweltschutz in Wiesbaden – sind aber noch nicht auf der Internetseite von Hanau, dort, wo sich Bürger und die Industrie (Neuansiedlungen!) informieren. Für Bürger sind diese Werte wichtig z.B. bei Umzug nach Hanau oder Erwerb/Verkauf von Wohnungseigentum.
Für die Industrie sind diese Pläne wichtig für vorbeugende Maßnahmen zum Lärmschutz (BimSCH, Umwelt-Audit etc.) besonders aber auch für geplante Neuansiedlungen.
3. Die Werte aus den erstellten Katastern machen für Hanau und andere umliegende Gemeinden einen Aktionsplan zwingend erforderlich. Zuständig ist der Regierungspräsident Darmstadt unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen.
4. Es gibt bis heute weder einen Entwurf noch einen Aktionsplan!

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