Ortsbeiratssitzung - Rathaus Steinheim

 Anträge:
Eingang Trauerhalle Friedhof Steinheim Süd
Durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung Lämmerspieler Weg
Wohngrundstück Pfaffenbrunnenstraße 68-70

Eingang Trauerhalle Friedhof Steinheim Süd
Der Magistrat wird gebeten,
den Fußweg vom Parkplatz  am Spielplatz Schönbornstraße zur Trauerhalle des Friedhofs Steinheim Süd auf geeignete Weise so zu kennzeichnen, dass die Friedhofsbesucher zum Eingang der Trauerhalle geführt werden.

Begründung:.
Immer wieder nehmen Trauergäste den Fußweg, der direkt vom rechten Zugang vom Parkplatz am Spielplatz Schönbornstraße zur Trauerhalle führt. Allerdings bringt sie dieser Weg nicht zum öffentlichen Eingang der Trauerhalle, sondern zur Zufahrt für Friedhofsmitarbeiter und Beerdigungsinstitute. Besucher, die irrtümlich an dieser Stelle angekommen sind, gehen in der Regel nicht zurück zum eigentlichen Weg, sondern an der Seite der Trauerhalle entlang zum allgemeinen Eingang.
Vom genannten Parkplatz aus gesehen muss der Besucher den scheinbar direkten Weg verlassen und nach links abbiegen, um zum öffentlichen Eingang der Trauerhalle zu gelangen.
Um die geschilderten „Irrläufe“ zu vermeiden, sollten auf den zielführenden Weg hingewiesen werden.

Durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung Lämmerspieler Weg

Der Magistrat wird gebeten,
zusammen mit Hessen Mobil zu prüfen, ob der Abschnitt des Lämmerspieler Wegs zwischen dem Ortsausgang Steinheim und der beginnenden Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durchgehend auf 50km/h begrenzt werden.

Begründung:.
Stadtauswärts ist zwischen dem Ortsausgang und dem Anfang der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h des Lämmerspieler Wegs nur eine Strecke von 640 m ohne diese Begrenzung.  Stadteinwärts sind es sogar nur 480 m, weil die Geschwindigkeit schon vor dem Ortseingangsschild begrenzt wird. In dem betreffenden Straßenabschnitt liegen die Zu- und Abfahrten der B45, der Otto-Hahn-Straße und des Häuser Wegs. Die Radfahrer müssen auf der Straße fahren. Daher sollte einmal geprüft werden, ob nicht eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h sinnvoll und möglich ist.

Wohngrundstück Pfaffenbrunnenstraße 68-70
Der Magistrat wird gebeten,
bei der Baugesellschaft Hanau zu erfragen und dann den Ortsbeirat darüber zu informieren,
warum das Grundstück Pfaffenbrunnstraße 68 bis 70 nicht wieder bebaut wurde und was die Baugesellschaft mit diesem Grundstück vorhat.

Begründung:.
Das früher mit einfachen, jetzt schon lange abgerissenen Wohnhäusern bebaute Grundstück wurde im Jahr 2008 von der Stadt an die Baugesellschaft Hanau verkauft. Bei dem allseits bekannten Mangel an Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet verwundert es, dass ein im Besitz der öffentlichen Hand befindliches baureifes Grundstück von 1411 m2 nicht zur Schaffung von Wohnraum genutzt wird.

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