Anfrage:
Nicht genutztes Gewerbegrundstück an der Otto-Hahn-Straße
Flurstücke 269 und 270

Anträge:
Sauberkeit an Container-Abstellplätzen
Ausbesserung eines Weges im Hellengrund

Anfrage
Nicht genutztes Gewerbegrundstück an der Otto-Hahn-Straße
Flurstücke 269 und 270

Im Jahr 2008 verkaufte die Stadt ein insgesamt 18.670 m² große Gewerbegrundstück an der Otto-Hahn-Straße zwischen Model Kramp und dem Lämmerspieler Weg gegen das Votum des Ortsbeirates. Nach der Magistratsvorlage für Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat (Sitzung am 17.4.08) ist „ für die Verkaufsfläche … im Grundbuch eine Bauverpflichtung zu vereinbaren und für den Fall der Nichterfüllung die Rückübertragung in das Eigentum der Stadt zum Verkaufspreis.“
7 Jahre nach dem Verkauf ist das verkaufte Grundstück noch immer nicht bebaut. Daher bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.    Wurden die in der Magistratsvorlage genannten Bestimmungen zur Bauverpflichtung und Rückübertragung auch tatsächlich in den Kaufvertrag aufgenommen?
2.    Ist dem Magistrat bekannt, warum das Bauvorhaben bisher nicht realisiert wurde?
3.    Warum hat der Magistrat von seinem Recht zum Rückerwerb bisher keinen Gebrauch gemacht?
4.    Geht der Magistrat noch davon aus, dass das Grundstück von dem Erwerber in absehbarer Zeit bebaut werden wird und wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
5.    Wenn der Magistrat davon ausgeht, dass der Eigentümer in absehbarer Zeit nicht bauen wird, beabsichtigt der Magistrat von der Möglichkeit des Rückerwerbs Gebrauch zu machen und wenn ja, wann?
6.    Vom Käufer war beabsichtigt, ein mehrgeschossiges Gebäude zu errichten. Wurde hierzu ein Gutachten zur geologischen Beschaffenheit erstellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7.    Gibt es Interessenten für Gewerbegrundstücke in Steinheim, an die das zurück-erworbene Grundstück als Ganzes oder in Teilen verkauft werden könnte?

Antrag
Sauberkeit an Container-Abstellplätzen

Der Magistrat wird gebeten, die Stellplätze von Altpapier- und Glascontainer so einzurichten, dass es zu keinen, nicht einsehbaren Flächen „hinter den Containern“ kommt, damit das Umfeld nicht mit Müll und Abfällen verunreinigt wird. Gegebenenfalls sollten die Stellflächen mit Zäunen oder geeigneten Maßnahmen zu den Freiflächen im Umfeld gesichert werden, damit Verunreinigungen, wie z.B. aktuell in der Karlstraße, vermeiden werden.

Begründung:
Die Container – hier z.B. in der Karlstraße in Steinheim -  sind aktuell so angeordnet, dass die Sicht auf die dahinter liegende Fläche gänzlich versperrt ist. Dies führt dazu,dass dort jeglicher anderer  Müll abgestellt wird. (Siehe Bild).
Hier könnte die Anordnung von jeweils zwei Containern gegenüber stehend, die Sicht auf die dahinter liegende Fläche ermöglichen. Gleichfalls könnte ein Zaun hinter den Container-Abstellflächen die großflächige Verunreinigung vermeiden helfen. 
Grundsätzlich sollten alle Container-Abstellplätze
dahin gehend überprüft und evtl. verändert werden,
dass die Flächen um die Container besser einseh-
bar sind und das „wilde Ablegen“ von Müll durch
geeignete Maßnahmen weitestgehend vermeiden
wird.

Antrag
Ausbesserung eines Weges im Hellengrund

Der Magistrat wird gebeten,
die Schlaglöcher auf dem Weg vom Hellengrund zur Brücke über die B43A (Am Neuen Weg) zwischen dem Ausgangsweg und dem Hellenbach zu beseitigen. (Nur als Hinweis: Auch der weitere Weg bis zur Fasaneriestraße weist in einem Teilstück ähnliche Schäden auf.)

Begründung:
Die Schlaglöcher füllen sich nach Regenfällen mit Wasser und zwingen die Nutzer zu Slalomläufen. Sie sind aber selbst bei Trockenheit eine Gefahr vor allem für Radfahrer, die von der Brücke kommend den Weg mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Die genannte Wegstrecke ist Teil des Grünen Ringes.

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