Ortsbeiratssitzung im Steinheimer Rathaus

Zebrastreifen
Zebrastreifen
Anträge:
Sichtverhältnisse im Bereich Fußgängerüberweg Schönborn-/Eppsteinstraße
Friedhof Nord - Verbreiterung der Zufahrt zu Parkplätzen im Eingangsbereich
Sachstandsbericht zu Hellenbach und Altmainarm

Sichtverhältnisse im Bereich Fußgängerüberweg Schönborn-/Eppsteinstraße
Der Magistrat wird gebeten,
am Fußgängerüberweg über die Schönbornstraße im Einmündungsbereich der Eppsteinstraße das Parken hinter dem Zebrastreifen auf einer gewissen Länge
durch eine entsprechende Markierung zu untersagen, um
1.    die Sicht auf den Zebrastreifen für Fahrer zu verbessern, die die Schönbornstraße in östlicher Richtung befahren und
2.    die Sicht für Fahrer auf der Eppsteinstraße zu verbessern, die die Schönbornstraße queren oder in diese einbiegen wollen.

Begründung:
5 Meter vor einem Fußgängerüberweg ist das Parken verboten. Unmittelbar hinter einem Zebrastreifen aber darf geparkt werden. Wenn dies an der genannten Stelle geschieht, werden die Sicht auf den Zebrastreifen und die Einsicht in die Schönbornstraße erheblich eingeschränkt. Dem könnte durch die gewünschte Maßnahme entgegen gewirkt werden.

Friedhof Nord - Verbreiterung der Zufahrt zu Parkplätzen im Eingangsbereich
Der Magistrat wird gebeten,
die Zufahrt zu den 4 Parkplätzen (darunter zwei Behindertenparkplätze) rechts vor dem Eingang so zu verbreitern, dass Zu- und Abfahrt leichter zu bewältigen sind.

Begründung:
Für die Zu- und Abfahrt steht an der engsten Stelle eine Breite von 2,78 m zur Verfügung. Diese reduziert sich noch, wenn Fahrzeugen auf den beiden Parkplätzen entlang der Mauer die Begrenzungslinien nicht einhalten. Das Wenden im Bereich der 4 Parkplätze vor dem Eingangstor ist wegen der Schrägaufstellung schwierig. Wenn dann rückwärts von diesen Parkplätzen weggefahren werden soll, ist die geringe Fahrwegbreite besonders hinderlich. Eine Verbreiterung müsste möglich sein, wenn einige der Fahrradständer entfernt werden, die in ihrer großen Zahl nicht benötigt werden.

Sachstandsbericht zu Hellenbach und Altmainarm
Der Magistrat wird gebeten,
dem Ortsbeirat zu berichten, wie und wann es mit der Renaturierung des Hellenbaches im Mündungsbereich und gegebenenfalls der Sanierung des Altmainarmes weiter gehen wird.

Begründung:
Nach der Renaturierung des Baches bis zur Hellentalbrücke stehen noch entsprechende Maßnahmen für das Teilstück von der Brücke bis zu seiner Mündung in den Altmainarm an. Für Ortsbeirat und Öffentlichkeit wäre es interessant zu erfahren, wann mit der Fortsetzung und dem Abschluss des Renaturierungsverfahrens zu rechnen ist.
Da im Zusammenhang mit den Planungen für den Hellenbach auch solche für den Altmain-arm diskutiert wurden, sollte auch darüber berichtet werden, ob derzeit Maßnahmen für den Altmainarm geplant werden.

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