Ortsbeiratssitzung im Steinheimer Rathaus

Antrag
Zustand des Rasenfeldes der Sportanlage Am Pfaffenbrunnen
Anfrage
Offene Arbeiten an der Mauer des Friedhofs Steinheim Süd
Anfrage
Zerstörte Waldwege in der „Steinheimer Gemarkung“
Antrag
Rad- und Fußweg an der Roten Mauer

Zustand des Rasenfeldes der Sportanlage Am Pfaffenbrunnen
Der Magistrat wird gebeten,
dem Ortsbeirat über den Zustand des Rasenplatzes der Sportanlage Am Pfaffenbrunnen zu berichten und dabei auf folgende Fragen einzugehen:
1. Teilt der Magistrat die Auffassung von Nutzern, dass der Platz in einem schlechten Zustand ist?
2. Sind die Nutzer des Platzes durch dessen Zustand gefährdet?
3. Ist der Zustand auf  Fehler beim Bau zurück zu führen?
4. Ist der Zustand durch fehlerhafte Pflege verursacht?
5. Treffen Aussagen zu, dass sich die Stadt wegen des Rasenplatzes in einem Rechtsstreit mit Lieferanten des Kunstrasens befindet?
6. Was müsste oder könnte geschehen, um den Platz wieder in einen ordentlich bespielbaren Zustand zu versetzen?
7. Sind Maßnahmen zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation vorgesehen und wenn ja, welche und wann?
    
Begründung:
Nutzer des Platzes klagen in Gesprächen aber auch in der Presse über den schlechten Zustand des Rasenplatzes. Daher sollte der Magistrat den Ortsbeirat einmal ausführlich über die offensichtlich vorhandenen Probleme informieren.

Offene Arbeiten an der Mauer des Friedhofs Steinheim Süd
In der Ortsbeiratssitzung Steinheim im August 2012 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, den Magistrat aufzufordern, das Zwischenstück der Mauer in Höhe des alten Betriebsgebäudes am Friedhof Süd auch instandsetzen zu lassen (siehe Anhang: Antrag mit Bildern)
Dem Antrag wurde in der Ortsbeiratssitzung einstimmig zugestimmt.
Bereits im Stadtteiltreffen in Steinheim am 02.10.2012 wurde den Anwesenden von Magistratsseite erläutert, dass die Instandsetzung und Verfugung des Zwischenstücks an der Mauer am Steinheimer Friedhof Süd beauftragt sei und noch bis Ende 2012 erfolgt. (Siehe Anhang: Protokollauszug, S. 15 des Protokolls)
Nun geht bald das Jahr 2013 zu Ende und diese Reparatur – oder vielleicht auch der damals nicht ordnungsgemäß zu Ende geführte Auftrag – ist noch immer nicht ausgeführt und erledigt.
Die CDU Fraktion fordert den Magistrat nun auf, hierzu folgende Fragen zu beantworten:
1.    War die Sanierung dieses Mauerstücks bereits im Auftrag bei der Umgestaltung des neuen Eingangs enthalten?
2.    Was hat das aufsichtsführende Amt bei der Abnahme des Gewerks festgestellt?
3.    Was hat zur Nichtdurchführung des  laut Stadtteilkonferenz vom 02.10.12012  bereits erteilten Auftrages geführt?
4.    Unterbleib hier die Ausführung seitens des Auftragnehmers?
5.    Wurde der Auftrag - trotz gegenteiliger Dokumentation im Protokoll der Stadtteilkonferenz vom 02.10.2012 - doch nicht vergeben?
6.    Wann ist mit der Durchführung der Verfugung diese Mauer-Zwischenstücks, und damit der Sicherung der Mauer, zu rechnen?
Wir bitten um eine baldige, schriftliche Stellungnahme.

Zerstörte Waldwege in der „Steinheimer Gemarkung“
Der Steinheimer Wald ist ein gern und viel genutztes Erholungsgebiet. Leider fallen immer wieder Schädigungen auf, die diese Nutzung – wie sie in § 15 des Gesetzes zum Recht des Waldes vorgesehen ist - einschränken.
- Wer ist für die Überprüfung des Zustandes der Waldwege „Gemarkung Steinheim“ zuständig?
- Wie oft wird dieser Zustand überprüft?
- Es ist auffällig, dass immer wieder an gleichen Stellen eine massive Schädigung auftritt (Spazierweg nach dem Galgen, Kreuzung und rechter und linker Weg):
- Warum werden diese Stellen nicht befestigt?
- Gibt es Hinweise darauf, dass hier gegen die o.a. Rechtsvorschrift verstoßen wird?

Rad- und Fußweg an der Roten Mauer
Der Magistrat wird gebeten,
die auf dem Radweg an der Roten Mauer aufgebrachten Symbole für Fußgänger und Radfahrer zu entfernen. Damit sollen die Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst werden, wie allgemein üblich auf der rechten Seite zu gehen bzw. zu fahren. 

Begründung:
Die auf dem Weg angebrachte, teilweise nur noch schlecht sichtbare
Beschilderung gibt vor, dass Fußgänger  entlang der Roten Mauer gehen und Radfahrer entlang dem Mainufer fahren sollen.
 Die angestrebte Trennung zwischen Fußgängern und Radfahrern wird aber nicht, sondern es kommt im Gegenteil immer wieder zu gefährlichen
Situationen, da eine solche Verkehrsregelung den allgemeinen Regeln
widerspricht.

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