Abgrenzung des Spielplatzes am Friedhof-Süd gegen die Zufahrtsstraße zum Parkplatz
Der Magistrat wird gebeten,
den Zaun an der Westseite des Spielplatzes am Friedhof-Süd so zu verlängern, dass Kinder vom Spielplatz nicht auf die Zufahrtstraße zum neuen Parkplatz vor der Trauerhalle gelangen können. Begründung:
Der Zaun ist auf der genannten Seite schon auf einem kurzen Stück vorhanden. Dies reichte bisher aus, weil es auf Westseite nur einen kaum befahrenen Weg gab. Nach dessen Ausbau zur Zufahrtsstraße für den Parkplatz muss aber auch auf dieser Seite des Spielplatzes verhindert werden, dass Kinder vor ein Auto laufen. Mit dieser Maßnahme sollte im Hinblick auf die Sicherheit der dort spielenden Kinder auch nicht bis zur angekündigten Neugestaltung des Friedhofvorfeldes gewartet werden.
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