Anfrage zur Ortsbeiratssitzung am 26.8.2010

Grünanlage im Bereich des Bebauungplanes 714.1 „ Nordöstlich der Pfaffenbrunnenstraße“

Anfrage

Der Bebauungsplan weist zwischen B 45, Johannes-Eppert-Weg und Wetterauweg eine größere Grünanlage aus, die bisher nicht realisiert wurde, obwohl der größte Teil des Gebietes bereits seit längerer Zeit bebaut ist. In der Begründung für diesen Bebauungsplan wird die Notwendigkeit der Grünanlage unter Punkt „4.4 Grünanlage“  wie folgt beschrieben:
„ Im nördlichen Planbereich ist unter Einbeziehung des vorhandenen Weihers eine größere zusammenhängende Parkanlage ausgewiesen, innerhalb der auch die erforderlichen Spiel- und Bolzplatzanlagen geschaffen werden können. Gleichzeitig handelt es sich hier um ein Naherholungsgebiet für die geplante Wohnbebauung sowie für die Wohnbereiche östlich der Hermann-Ehlers-Straße.“
1. Soll die im Bebauungsplan ausgewiesene  Grünanlage noch geschaffen werden?
2. Wenn ja, wann ist mit einer Verwirklichung zu rechnen?
3. Wenn nein, warum sollen die Vorgaben des Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden?
4. Wurden die Herstellungskosten der Grünanlage bei der Ermittlung der Höhe des Erschließungsaufwandes berücksichtigt?
   5. Haben Anlieger mit ihren Erschließungsbeiträgen schon für die Grünanlage gezahlt?


Inhaltsverzeichnis
Nach oben