CDU-Anträge Ortsbeiratssitzung am 22.4.2010

Nutzung des Raums im Erdgeschoss des Marstalls
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen,
ob der Saal im Erdgeschoss des Marstalls in ausstellungsfreien Zeiten, vor allem aber während der Zeit der Renovierung der Kulturhalle, auch für andere Veranstaltungen genutzt werden könnte.
Begründung:
Der Raum blieb in der Vergangenheit in der Zeit zwischen den Ausstellungen oft längere Zeit ungenutzt. Von seiner Größe und Beschaffenheit her scheint er auch für andere Veranstaltungen durchaus als geeignet. Wenn im nächsten Jahr   die Kulturhalle für längere Zeit nicht zur Verfügung stehen wird, könnte die zusätzliche Nutzung dieses Raums den dann zu erwartenden Raummangel mildern. Vielleicht könnten während der Schließung der Kulturhalle dort vorhandene Möbel zur Ausstattung des Raums im Marstall verwendet werden.

Nutzung des Schlosshofs
Der Magistrat wird gebeten,
dem Ortsbeirat zu berichten, welche Nutzungsbedingungen für den Schlosshof gelten.
Begründung:
Offenbar ist nicht eindeutig geregelt, wer  für welche Zwecke den Schlosshof nutzen kann. Der Magistrat sollte daher seine Vorgaben klar darlegen und dabei auch die Bedingungen, die ein Nutzer zu beachten hat, benennen.

Bürgersprechstunde der Polizei
Der Magistrat wird gebeten,
sich für die Einrichtung einer Bürgersprechstunde der Polizei in Steinheim einzusetzen.
Begründung:
Die für Steinheim zuständige Polizeidienststelle befindet sich in Großauheim. Bürger und Bürgerinnen, die ein Anliegen an die Polizei haben, finden also keinen Ansprechpartner in ihrer unmittelbaren Nähe. Durch einen „Schutzmann vor Ort“, der zu allen Fragen, die den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen, zur Verfügung steht, lässt sich dieser Mangel beheben. Eine solche Präsenz der Polizei würde auch das Sicherheitsempfinden erhöhen. Angesichts der zahlreichen Einbrüche in Steinheimer Wohnungen, Geschäfte und Betriebe der letzten Zeit ist dies ein nicht zu unterschätzender Effekt.
Für die Sprechstunde könnte die Stadt einen Raum zur Verfügung stellen, etwa in der Verwaltungsstelle. In Kesselstadt ist eine solche Bürgersprechstunde bereits im Weststadtbüro eingerichtet.

Beleuchtung im Treppenhaus der Verwaltungsstelle
Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung im Treppenhaus der Verwaltungsstelle in Steinheim so mit Bewegungsmeldern zu versehen, dass eine sichere Begehung des Treppenhauses und der Treppen möglich ist. 
Begründung:
Die Schalter für die Beleuchtung des gesamten Treppenhauses in der Verwaltungs-stelle Steinheim befinden sich jeweils nur im Bereich der obersten bzw. untersten Treppenstufe. Die Beleuchtung ist zeitbegrenzt geschaltet, so dass es passieren kann, dass man mitten auf der Treppe ist und das Licht abschaltet, was zu einer erheblichen Unfallgefahr führt.
Die Räume im Obergeschoss werden genutzt z.B. vom VDK, den Ortsbeirats-Fraktionen, dem Ortsgericht, dem Schiedsamt, dem Standesamt, der Ortsteil-beauftragten und auch von Besuchern, die diese Beleuchtungssituation nicht kennen.
Wenn man z.B. abends den Sitzungsraum der Fraktionen verlässt, muss man zunächst im Vorraum zum Sitzungsraum das Licht anlassen, zum Treppe gehen, um dort die Treppenhausbeleuchtung einzuschalten. Dann zurückgehen, um die Beleuchtung im Vorraum zu löschen. Nun geht man wieder zum Treppenhaus und geht will über die Treppe nach unten. Durch die Zeitschaltung der Beleuchtung kommt es vor, dass mitten auf der Treppe stehend, die Beleuchtung abschaltet, was zu einer hohen Unfallgefahr führt.
Der Einbau von Bewegungsmeldern die die Treppenhausbeleuchtung steuern, sichert die Beleuchtung, während sich Benutzer im Bereich der Treppen befinden.
Die Unfallgefahr ist beseitigt und evtl. Ansprüche gegenüber der der Stadtverwaltung bei einem Sturz würden vermeiden.    
Wir bitten den Magistrat, sich für eine schnelle Umsetzung zur Beseitigung dieser Unfallgefahr einzusetzen.

Beleuchtung auf dem Wehrgang (Weg „Schöne Aussicht“)
Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung auf dem Wehrgang (Weg „Schöne Aussicht“) zwischen der Zehntscheune Steinheim und der Stadtmauer durch eine Lampe im Bereich des Durchganges von der Zehntscheune zum Wehrgang zu ergänzen, bzw. den Eigentümer zur ausreichenden Ausleuchtung dieses Bereiches aufzufordern.
Begründung:
Mit dem Umbau der Zehntscheuer wurde auch ein sinnvoller Durchgang vom Hof der Zehntscheuer zum Wehrgang geschaffen. Die Beleuchtung des Wehrganges wurde aber nicht angepasst und die Lampen stehen in einiger Entfernung zu diesem Durchgang. So befindet sich der Durchgang weitestgehend in einem nicht gut ausgeleuchteten Bereich. Da sich hier auch gleich die Stufen zur Zehntscheune befinden, kam es im Dunkeln an dieser Stelle auch bereits zu Stürzen von Besuchern wie z.B. Teilnehmern der Malschule, die das Gelände der Zehntscheune in Richtung Wehrgang verlassen wollten.
Die Beleuchtung der Treppenstufen vom Hof bis zum Durchgang durch die Mauer auf den Wehrgang stellt eine kleine „Treppen-Notbeleuchtung“ nur unzureichend her.
Um hier eine Unfallgefahr zu beseitigen, ist die Installation einer Zusätzlichen Beleuchtung in diesem Bereich dringend angezeigt.


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