Aloys Lenz begrüßt konkrete Vorschläge für ein einfacheres Steuerrecht des Hessischen Finanzministers Karlheinz Weimar

„Undurchsichtiges Steuerdickicht durch klare Normen ersetzen“

Im Vorstand der Großkrotzenburger CDU erläuterte der örtliche Landtagsabgeordnete Aloys Lenz die von Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar vorgelegten 10 Vorschläge für ein einfacheres Steuerrecht, die auch von Oppositionspolitikern begrüßt wurden. Leitgedanke des Reformpakets sei die Einsicht, dass die Steuerzahler, die Finanzverwaltungen und die Finanzgerichte seit Jahren mit dem extrem komplizierten deutschen Steuerrecht überfordert sind.

„Die Steuererklärungsformulare verstehen von Jahr zu Jahr weniger Menschen, in den Ämtern verursachen steuerliche Kleinbeträge oft riesigen Verwaltungsaufwand, und die Finanzgerichte stöhnen über eine kaum noch zu bewältigende Zahl kleinteiliger Streitigkeiten, die dazu führt, dass die Befassung mit wirklich ertragreichen Steuerquellen nicht stattfindet“, beschrieb Lenz die Problematik. „Je undurchsichtiger das Steuerdickicht mit Ausnahmen und Einzelfallregelungen, desto eifriger gestaltet sich die Suche nach Schlupflöchern und sogenannten Steuersparmodellen“, so der Landtagsabgeordnete weiter.

Dem Minister gehe es bei den hessischen Vorschlägen nicht darum, wie in der Vergangenheit mit zum Teil revolutionären Einfachst-Steuer-Konzepten zu scheitern. Vielmehr wolle Hessen dazu beitragen, das Steuerrecht ganz gezielt in den sogenannten Massenverfahren wie „Ehe und Familie“ und „Arbeitnehmer“ zu entrümpeln. „Die zehn Vorschläge sind präzise ausgearbeitete Gesetzesvorschläge. Sie können daher sehr rasch umzusetzen, ohne verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben zu verletzen“, betonte Lenz.

Ein besonders prägnantes Beispiel sei der Kinderfreibeträge für Kinder im Erwachsenenalter. Derzeit müssen die Eltern von 3,5 Millionen volljährigen Kindern deren Einkünfte und Bezüge in die Steuererklärung sowie in den Kindergeldantrag eintragen, obwohl diese unter der steuerlichen Freigrenze von 8004 Euro liegen und somit für die Besteuerung irrelevant sind. Nur bei einem Prozent der Kinder in der Ausbildung entfällt letztlich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, weil diese Grenze überschritten ist.
Ähnlich aufwendig, betrugsanfällig und selten nachprüfbar seien nach Angaben des Ministers zahlreiche weitere Bestimmungen, die dem Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit folgen, berichtete Lenz.

Einige Beispiele finden sich im Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer, beim Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie bei der steuerrechtlichen Behandlung von Unterhaltszahlungen ins Ausland.

Lenz begrüßte die Forderung Weimars, die Fülle bürokratischer Einzelfallregelungen abzuschaffen, da diese oft manipulierbar und schwer überprüfbar seien. Stattdessen brauche das deutsche Steuerrecht klarere Normen und eindeutige Pauschalierungen. „Hessen zeigt mit den Vorschlägen des Ministers einen gangbaren Weg aus dem Steuerdschungel“, unterstrich Lenz. Gewinner seien nicht nur die Steuerzahler, die erheblich weniger bürokratischen Aufwand beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen hätten, sondern auch die Finanzverwaltungen und Gerichte, für die die Umsetzung der hessischen Vorschläge eine gewaltige Entlastung darstellen würde.

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