Betriebskindergarten der städtischen Gesellschaften

Die CDU Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Hanau will den Magistrat prüfen lassen, ob für Mitarbeiterkinder städtischer Gesellschaften ein Betriebskindergarten eingerichtet werden kann.

Die Unternehmung Stadt zählt zu den größten Arbeitgebern in Hanau und muss sich im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt im Rhein-Main-Gebiet gegenüber anderen Nachfragern positionieren.

Bei der Wahl des Arbeitgebers zählt in der heutigen Zeit nichtmehr nur das Image des Arbeitgebers, sondern die so genannten weichen Faktoren, wie beispielsweise der Standort und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sind für die letztendliche Wahl entscheidend“, begründet die Fraktionsvorsitzende der CDU Hanau Isabelle Hemsley den Vorstoß ihrer Fraktion.

Zudem wird im Rahmen der angestrebten Kreisfreiheit und der erfreulicherweise weiter steigenden Tendenz der Einwohnerentwicklung hin zur Großstadt die Stadt wieder mehr soziale Aufgaben übernehmen. Dabei wird eine steigende Mitarbeiterentwicklung unumgänglich sein. Hier möchte die CDU mit ihrem Prüfantrag zur Errichtung eines Betriebskindergartens die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität als städtischer Arbeitgeber weiter steigern.

„Der Bedarf und die damit einhergehende Diskussion an Kindergartenplätzen ist weiterhin deutlich ausbaufähig. Hanau ist hier zwar schon auf einem guten Weg, doch müssen wir mit der steigenden Einwohnerentwicklung auch solche Bedarfe versuchen zu decken“, merkt Hemsley weiter an.

In Hanau gibt es momentan von zwei großen Unternehmungen bereits ein solches Angebot, was sehr gut angenommen wird. „Die städtischen Unternehmungen sollten sich diesen positiven Beispielen mit einer eigenen Einrichtung anschließen. Mittelfristig müsse auch überlegt werden, wie in Hanau ein Angebot für Eltern mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten geschaffen werden kann,“ so der Stadtverbandsvorsitzende der CDU Joachim Stamm.

Die Christdemokraten sind sich der Diskussion um das Für und Wider solcher Einrichtungen durchaus bewusst, doch sollte man den Eltern die Wahl lassen, ob sie ihre Kinder wohnortnah oder im direkten Arbeitsumfeld zur Betreuung geben. Das Ergebnis sollte gerade in Bezug auf die Betreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf lauten: Das eine tun, ohne das andere zu lassen. Nur so kann der Wunsch nach einer flächendeckenden Versorgung künftig sichergestellt werden.

Die Frage der Finanzierbarkeit ist legitim, doch muss hier angemerkt werden, dass die Bundesregierung vor zwei Jahren, die inzwischen vierte Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes beschlossen hat. Gemäß den Ausführungsbestimmungen des Landes Hessen ist eine Förderung für Projekte möglich, die bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sind. Hanau hat also eine realistische Chance an diesem Programm teilzunehmen, so Isabelle Hemsley weiter.

Abschließend möchten die Christdemokraten mit dem Vorstoß erreichen, dass neben der weiteren Entwicklung von Wohngebieten auch die Betreuungssituation weiter ausgebaut wird. Ein Angebot für städtische Mitarbeiterkinder wäre hierbei ein neuer Akzent, der sowohl die Betreuungssituation entspannt, als auch einen weiteren Imagegewinn als städtischer Arbeitgeber erwarten lässt.

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