Kasseckert: „KFA 2016 mit Rekordhöhe und bundesweit einmaligem Sicherheitsnetz“

„Vom Systemwechsel zur Bedarfsorientierung profitieren die Kommunen in meinem Wahlkreis: Hanau, Maintal, Erlensee und Großkrotzenburg“

Hanau. „Von der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches profitieren im kommenden Jahr noch deutlich mehr Kommunen als anhand der Modellrechnungen auf Basis der Zahlen von 2014 prognostiziert wurde. Auch alle vier Kommunen im Wahlkreise des CDU-Landtagsabgeordneten; Heiko Kasseckert, gehören zu den Gewinnern der Reform. Im Einzelnen verbessern sich ihre Einnahmen in Hanau um rund 6,2 Mio. Euro, in Maintal um 2,8 Mio. Euro, in Erlensee um 77 T€ und in Großkrotzenburg um rund 330 T€.

Insgesamt 83 Prozent der hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten 2016 durch das neue, bedarfsorientierte Verfahren mehr KFA-Mittel als nach der alten Systematik“, sagte Kasseckert in Hinblick auf die aktuell von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer veröffentlichten Orientierungsdaten für den neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA), der im kommenden Jahr erstmals angewendet wird. Demnach profitiert ein Großteil der Kommunen von der KFA-Neuordnung, acht Prozent weisen keine Veränderung auf, neun Prozent erhalten durch den Systemwechsel vom Steuerverbundverfahren hin zu einem bedarfsorientierten Verfahren weniger KFA-Mittel, wobei es sich bei diesen Kommunen fast ausschließlich um besonders einnahmestarke Städte und Gemeinden handelt.

Der CDU-Politiker erinnerte daran, dass der KFA aufgrund einer Klage von kommunaler Seite vor dem Hessischen Staatsgerichtshof grundlegend neu gestaltet werden musste. 2013 hatte der Staatsgerichtshof das Fehlen einer Bedarfsanalyse gerügt, eine Entscheidung über die Höhe des KFA-Gesamtvolumens fällte der Staatsgerichtshof dagegen nicht. Die erfolgte KFA-Neuordnung orientiere sich eins zu eins am Urteil des Staatsgerichtshofes, dessen Vorgaben unter enger Einbindung der kommunalen Familie konsequent umgesetzt worden seien. Die KFA-Mittel kämen zukünftig noch bedarfsgerechter bei den Kommunen an. Dadurch werde eine angemessene Finanzausstattung aller hessischen Kommunen ermöglicht, finanzschwache Kommunen würden gestärkt. Bei der Ermittlung der Höhe der KFA-Mittelzuweisung würden sowohl die eigenen Einnahmen der jeweiligen Kommune als auch der für die Kommunen ermittelte Bedarf zugrunde gelegt.

Das KFA-Volumen wird mit über 4,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr einen neuen Höchststand erreichen, 2010 waren es noch rund 2,8 Milliarden Euro. Zu betonen sei laut Kasseckert zudem, dass sich die Steigerung nicht durch die nach den Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofes erfolgte Bedarfsermittlung ergebe, sondern durch den freiwillig vom Land eingeführten Stabilitätsansatz. Mit diesem Stabilitätsansatz stelle das Land nämlich zugunsten der Kommunen mehr Mittel zur Verfügung, als vom Land nach den Staatsgerichtshof-Vorgaben zur Bedarfsdeckung bereit zu stellen wären. Dadurch würden die Kommunen im Jahr 2016 vom Land über eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Mit den KFA-Mitteln ergänze das Land die eigenen Einnahmen der Kommunen sowie die weitere vielfältige Unterstützung, die das Land für seine Landkreise, Städte und Gemeinden leistet – wie beispielsweise mit dem Kommunalen Schutzschirm des Landes mit einem Volumen von rund 3,2 Milliarden Euro zugunsten von 100 besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen oder dem Kommunalinvestitionsprogramm mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro, das dank der Unterstützung des Landes allen hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden zugutekommt.

Gleichzeitig bringe der neue KFA den hessischen Kommunen wesentliche strukturelle Verbesserungen, da das Land den Kommunen zukünftig eine finanzielle Mindestausstattung garantiere. Dadurch stelle das Land den Großteil der finanziellen Ausstattung der Kommunen unabhängig von der Finanzkraft des Landes und der Konjunkturentwicklung sicher. Ab dem kommenden Jahr trage folglich im Wesentlichen das Land das Risiko konjunktureller Schwankungen, da die Mindestausstattungsgarantie zugunsten der Kommunen auch in Jahren gilt, in denen die Steuereinnahmen in den Kommunen und im Land zurückgehen.

Allerdings, „jedem Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann“, räumt Kasseckert ein und spielt damit auf Regelungen an, die im Rahmen der interkommunalen Solidarität von besonders finanzstarken Kommunen an finanzschwache Kommunen in Form einer Solidaritätsumlage zu leisten sind. Dies geht zurück auf die vom Hessischen Staatgerichtshof angeführte solidargemeinschaftliche Mitverantwortung der Gemeinden. Die Ausgestaltung ist so moderat gewählt, dass die Finanzkraft der abundanten, also finanzstarken Kommunen trotz der Solidaritätsumlage weiterhin wesentlich höher als bei den finanzschwächeren Kommunen bleibt und auch Anreize zur Generierung von Mehreinnahmen bestehen bleiben. Dies betrifft im Main-Kinzig-Kreise die Gemeinden Niederdorfelden, Biebergemünd und Kasseckerts Heimatstadt Langenselbold, deren Enttäuschung nachvollziehbar sei. Sie verfügen jedoch auch über überdurchschnittlich hohe Einnahmen.

Unter dem Strich ist die Reform des KFA aber ein Gewinn für die kommunale Familie, deren Einnahmen damit in 2016 auf Rekordniveau liegen, sagt Kasseckert. „Ein weiterer Vorteil des neuen KFA ist der durch den Wegfall bestimmter Zweckbindungen steigende Anteil der KFA-Mittel, über die die Landkreise, Städte und Gemeinden frei entscheiden können. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Der neue KFA ist damit aufgrund seiner Rekordhöhe, dem bundesweit einmaligen Sicherheitsnetz und dem flexibleren Mitteleinsatz ein echter Gewinn für die hessischen Kommunen“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete abschließend.

(Büro Kasseckert, MdL)


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