„Frauen tragen die größte Pflegelast.“

Beruf und häusliche Pflege vereinbaren – ein Vortrags- und Diskussionsabend im Olof-Palme-Haus

Rechtsanwältin Susanne Burster (links) und CDU-Bundestagskandidatin Dr. Katja Leikert
Rechtsanwältin Susanne Burster (links) und CDU-Bundestagskandidatin Dr. Katja Leikert

Die Situation pflegender Familienangehöriger stand im Mittelpunkt eines Vortragsabends, zu dem der CDU-Kernstadtverband Hanau alle interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen hatte. Die Vorsitzende Isabelle Münch konnte neben der Referentin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Susanne Burster, Hanau, auch die CDU-Bundestagskandidatin des Hanauer Wahlkreises, Dr. Katja Leikert begrüßen.

Frau Dr. Leikert hob in ihrem Grußwort ihr besonderes Interesse für dieses wichtige familienpolitische Thema hervor, zumal aufgrund der demografischen Entwicklung mit einer erheblichen Zunahme der Pflegebedürftigkeit zu rechnen sei. Rechtsanwältin Susanne Burster zeigte in ihrem Vortrag die gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten auf, Beruf und häusliche Pflege zu vereinbaren. Dabei ging sie auf Fragen der sozialen Absicherung der Pflegenden sowie auf deren Sonderkündigungsschutzbestimmungen im Falle ihrer Erwerbstätigkeit ein.

Die Referentin stellte fest, dass es in Deutschland zurzeit ca. 2,46 Millionen Pflegebedürftige gibt. Davon würden etwa zwei Drittel zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Bei diesen insgesamt 1,63 Mio. häuslichen Pflegefällen leisteten Familienangehörige die Pflege in ein Drittel aller Fälle mit der Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. In zwei Drittel der Fälle wird die Pflege komplett von den Angehörigen übernommen.

Das bisherige Pflegezeitgesetz ermöglicht, dass sich Beschäftigte bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Sie bekommen während der Pflegezeit kein Gehalt, sind aber weiterhin sozialversichert und haben Sonderkündigungsschutz. In den meisten Fällen dauert eine Pflege jedoch wesentlich länger und die Pflegeintensität nimmt im Verlauf zu. Daher brachte im letzten Jahr die Bundesregierung die Familienpflegezeit ein. Demnach kann die Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Vielfach würden in den Unternehmen schnelle und pragmatische Regelungen gefunden, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt, so Susanne Burster. Da nach ihren Erfahrungen das Familienpflegegesetz aktuell nicht in dem Umfang, wie vom Gesetzgeber gedacht, in Anspruch genommen werde, sollten einfachere Teilzeitmodelle angestrebt werden.

Ein weiterer Aspekt war der Referentin wichtig: Auch wenn Männer in immerhin 27 % der Fälle aktiv häuslich pflegten, werde doch der Großteil von Frauen geleistet, so Susanne Burster. „Wer einen Angehörigen pflegt übernimmt viel Verantwortung. Wir müssen alles dafür tun, dass dieses Engagement mit einer beruflichen Tätigkeit verbunden werden kann, so Dr. Katja Leikert. Gerade Frauen, die oftmals ihre Erwerbsbiografie für die Erziehung ihrer Kinder für längere Zeit unterbrochen haben, sollten wir hier besonders unterstützen. Die sich anschließende rege Diskussion bewies, dass der CDU-Kernstadtverband ein Thema aufgegriffen hatte, dessen Aktualität noch weiter wachsen wird.

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