Hat der OB seine Fürsorgepflicht verletzt?

Ungereimtheiten bei der fristlosen Entlassung von Geschäftsführer Günther

Eigentlich braucht das kein Mensch derzeit bei den vielen Baustellen in Hanau - die fristlose Entlassung von Carl Edward Günther, ehemaliger Geschäftsführer der Baugesellschaft Hanau. Wie verschiedenen Zeitungsberichten zu entnehmen war, ist diese Entlassung schon vor über zwei Wochen während einer Sonderaufsichtsratssitzung der Baugesellschaft beschlossen worden, doch bisher ist keine offizielle Pressemeldung vom Rathaus über diesen spektakulären Fall bekannt geworden. Wenn Unregelmäßigkeiten seitens des ehemaligen Geschäftsführers schon länger intern bekannt waren, hat der OB klar versäumt, frühzeitig einzuwirken.

„Es ist zwar schön, wenn die vielen Presseleute im Rathaus in ihren Meldungen über VHS-Kurse zur Schröpfglasmassage oder Bachblütentherapie berichten, aber negative Nachrichten werden einfach heimlich unter den Teppich gekehrt", so Dieter Hog, CDU-Fraktionsvorsitzender in der Stadtverordnetenversammlung. „Ich kann zwar nachvollziehen, dass es in jeder Firma Gründe geben kann, Mitarbeiter fristlos zu kündigen, aber die in der Zeitung zu lesenden ,Nachlässigkeiten‘ oder ,Fehlen bei Sitzungen‘ sind eigentlich keine Gründe für eine fristlose Entlassung."

Die CDU vermutet schwerwiegendere Gründe hinter dieser Entlassung und fragt sich, welche Rolle Oberbürgermeister Claus Kaminsky hier gespielt hat. „Vorgesetzte in jeder Firma haben auch eine Fürsorgepflicht bei ihren Mitarbeitern und sollten rechtzeitig persönliche Gespräche mit dem Betroffenen führen, wenn etwas aus dem Ruder oder zum Schaden der Firma läuft. Das ist bei der Baugesellschaft aus welchen Gründen auch immer wohl nicht passiert", so Dieter Hog.

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