Wie wähle ich richtig?

Öffentliche Veranstaltung der CDU am 25. Februar zum Kommunalwahlrecht mit Prof. Dr. Olaf Rau

Seit 2001 wird in Hessen das neue Kommunalwahlrecht angewandt. Alle Wählerinnen und Wähler haben damit viele zusätzliche Möglichkeiten erhalten. So können neben dem von Europa-, Bundes- und Landtagswahlen bekannten Kreuz bei einer Parteiliste auch Stimmen auf einzelne Kandidaten angehäuft werden oder aber auch Kandidaten von der Liste gestrichen werden.

„Das Hessische Kommunalwahlrecht bietet dem Wähler deutlich mehr Entscheidungsspielräume als das zum Beispiel bei der Bundestagswahl der Fall ist. Der Wähler kann so unabhängig von den Parteilisten die Kandidaten wählen, die er für geeignet hält", so der Vorsitzende der CDU Großauheim/Wolfgang, Christopher Göbel. „Allerdings ist die Anwendung des Wahlrechtes nicht ganz einfach. Fehler beim Ankreuzen können schnell zu einem ungültigen Stimmzettel führen. Auch schrecken die riesigen Wahlzettel, auf denen alle Kandidaten namentlich aufgeführt werden, viele Wählerinnen und Wähler ab".

Die CDU Großauheim/Wolfgang bietet darum am Freitag, den 25. Februar 2011, um 19:30 Uhr, in der Alten Schule, in Großauheim, eine Informationsveranstaltung zum Hessischen Kommunalwahlrecht an. Anschaulich und mit zahlreichen Beispielen wird hier alles Wissenswerte erläutert. Politische Wahlkampfreden, Wahlprogramme oder Kandidatenvorstellungen wird es an diesem Abend aber nicht geben. „Wir wollen über das Wahlrecht informieren und dabei alle Bürgerinnen und Bürger ansprechen, ganz gleich welcher politischen Richtung. Deswegen bleibt die Parteipolitik an diesem Abend außen vor", erklärt Christopher Göbel.

Als Referenten konnte die CDU Prof. Dr. Olaf Rau gewinnen. Der Eintritt ist frei, kühle Getränke gibt es vor Ort.
 

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