Straßengebühr in vielen Städten seit Jahren bewährt

CDU-Fraktion: FDP-Kritik nur Ablenkungsmanöver

In ihrem Wahlprogramm hat sich die CDU Hanau dafür ausgesprochen, die bisherigen Straßenbeiträge, die Grundstückseigentümer mit vier- bis fünfstelligen Euro-Beträgen belastet, durch eine Straßengebühr zu ersetzen. „Wir wollen für die Hanauer Bürgerinnen und Bürger neues Recht anwenden, das sich in Rheinland-Pfalz seit mehreren Jahren bewährt hat, so CDU-Fraktionsvorsitzender Dieter Hog.

Die FDP-Kritik, wonach dies ein unausgegorener Vorschlag sei, ist für die CDU daher nicht nachvollziehbar. Sie zeigt die geringe Kenntnis des dortigen Rechts. Die Sorge der FDP, wonach angeblich Eigentümer, die erst vor kurzem zu Anliegerbeiträgen herangezogen wurden, doppelt belastet werden, löst sich in Luft auf. Die FDP sollte registrieren, dass eine Rückwirkung der neuen Gebühren von bis zu 5 Jahren in Rheinland-Pfalz im dortigen Abgabenrecht festgeschrieben ist. Diese Vorschrift, so das Hessische Innenministerium, soll auch in unserem Bundesland übernommen werden.

Die FDP-Sorge, wonach zu viele Wünsche nach Straßensanierung vorgetragen werden könnten, ist ebenfalls bezeichnend, so der CDU-Stadtverordnete Franz Ott. Mit rosaroter Koalitionsbrille wurde bisher der Zustand Hanauer Straßen als knapp befriedigend eingestuft. Jedermann wisse, dass er vor dem großen Frost gerade noch ausreichend war. Welche zusätzlichen grundlegenden Erneuerungen von Straßen jenseits von Flickwerk zur Gefahrenabwehr bei Hanaus Schlaglöchern nötig sind, werde ja erst neu ermittelt. Ott empfiehlt unter dieser Fragestellung auch den Wirtschaftsplan des städtischen Eigenbetriebs Hanau Verkehr und Entsorgung auf Aktualität zu überprüfen.

Die FDP müsse sich auch schließlich fragen lassen, wie sie denn die ambitionierten Vorschläge zur Neugestaltung der Straßen im Plangebiet des Wettbewerblichen Dialogs umsetzen wolle, wenn auch in Wohnstraßen in der City nach bisherigem Hanauer Straßenbeitragsrecht verfahren werden soll.

Die Regelung für den Freiheitsplatz, wonach der Investor für diese Kosten aufkommt, gilt als Ausnahme nur deswegen, weil dort besonderes Baurecht (maßnahmenbezogener Bebauungsplan) vorgesehen ist, erläutert Ott. Alle anderen Eigentümer in der City werden so behandelt, wie die Straßenbaumaßnahmen in Steinheim, Großauheim und Klein-Auheim, die nur rechnerisch noch nicht abgeschlossen sind. Geht es nach dem Vorschlag der CDU, würden diese Baumaßnahmen nach der neuen Gebühr abgerechnet werden, die, so die Praxis in unserem Nachbar-Bundesland, um die 100 € p.a. beträgt.

Interessanterweise erwähnt die FDP diesen Tatbestand mit keinem Wort. Die CDU fragt daher: „Sind noch nicht alle Rechnungen der Handwerker abgewickelt?" Dann sollte es doch Aufgabe des Wirtschaftsdezernenten Dr. Ralf-Rainer Piesold (FDP) sein, für zügige städtische Zahlungen zu sorgen. „Oder ist dies alles erledigt und FDP und andere Fraktionen im Viererbündnis warten lediglich auf die letzte Buchung, damit die hohen Rechnungen an die Anlieger erst nach dem Wahltermin 27. März verschickt werden müssen?", fragt Dieter Hog abschließend.

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