„Bauen in Hessen wird weiter vereinfacht und beschleunigt“

Landtagsabgeordneter Aloys Lenz informiert über neue Bauordnung

„Mit der neuen Hessischen Bauordnung wird das Bauen in Hessen einfacher, für den normalen Bauherren wie für den großen Investor.“ Dies betonte der CDU-Landtagsabgeordnete Aloys Lenz anlässlich der Verabschiedung der Hessischen Bauordnung im Wiesbadener Landtag am Mittwoch dieser Woche.

Künftig sei nur noch für Hochhäuser, große Bürogebäude, Hallen und Sonderbauten eine umfassende bauaufsichtliche Prüfung erforderlich. Alle Bauvorhaben, sofern sie keine Sonderbauten sind und im Bereich von Bebauungsplänen liegen, könnten zukünftig ohne Baugenehmigung errichtet werden. In den wenigen Fällen, in denen kein Bebauungsplan vorliegt, werde zukünftig ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren angewendet, berichtet Lenz. Auch die Regeln für Bauten an der Grundstücksgrenze – etwa Garagen - seien deutlich vereinfacht worden.

Die christlich-liberale Koalition ziehe damit die Konsequenz aus den guten Erfahrungen seit der ersten Lockerung der Vorschriften im Jahr 2002. Die Freistellung der Wohnbauvorhaben bis zur Sonderbaugrenze habe sich bewährt, so dass auch für die Nichtwohngebäude diese Freistellung in das Gesetz aufgenommen wurde. „Die ersparten Genehmigungsgebühren können zwischen 200 Euro und 12.000 Euro betragen. Diese Ersparnisse stehen für Investitionen in das eigentliche Bauobjekte zur Verfügung“, betonte Lenz. Bereits heute werde durch  das vereinfachte Verfahren ein erheblicher Teil aller Bauvorhaben abgewickelt.

Zudem werde der Brandschutz im Wohnungsbereich noch einmal verbessert, da zukünftig eine Kontrolle von Rauchmeldern in Mietwohnungen vorgenommen werden müsse. Weiterhin werde bei Neubauten in Kellergeschossen zukünftig eine Öffnung ins Freie vorgeschrieben, durch die bei einem Brand der Rauch abziehen könne. Noch immer würden zu viele Menschen bei Wohnungsbränden getötet und verletzt, betonte Lenz. Daher seien die Erhöhungen der Brandschutzanforderungen wichtige Maßnahmen. Beibehalten würde zudem die Anforderungen an die Gestaltung von Geländern zum Schutz von Kindern. Auch die Position der Bauherren werde gestärkt, indem zukünftig für bestimmte Bereiche der Bauplanung ausdrücklich der Nachweis einer Haftpflichtversicherung notwendig werde, so der Landtagsabgeordnete weiter.

Ebenso entfällt die Möglichkeit, dass Kommunen per Bebauungspläne bestimmte Brennstoffe und Heizungsarten vorgeben können. Bauherren müssten selbst entscheiden können, mit welcher Technologie sie die bestehenden Immissionswerte einhalten können, unterstrich der Landtagsabgeordnete.

Die neue Hessische Bauordnung ist ein gelungener Beitrag zur Entbürokratisierung und Beleg einer bürger- und  unternehmensfreundlichen Politik, durch die Investitionshemmnisse wirksam beseitigt werden“, bilanzierte Lenz abschließend.

Inhaltsverzeichnis
Nach oben