Aloys Lenz: „Bürger besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen“

CDU setzt sich für besseren Schutz vor „Telefon-Abzocke“ ein

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Aloys Lenz berichtet, setzt sich die hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von CDU und FDP für einen wirksameren Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung ein, um den Abschluss von ungewollten Telefonverträgen zu verhindern. Im Rahmen der aktuellen Sitzungswoche des Hessischen Landtags wurde ein Koalitionsantrag eingebracht, der eine deutliche Verschärfung der Regelungen von Telefonwerbung vorsieht.

Dieser Antrag werde nunmehr ins Plenum eingebracht.
„Die seit einem Jahr bestehenden gesetzlichen Neuregelungen zum Schutz vor Telefonwerbung haben die erhoffte Wirkung ganz offensichtlich im Wesentlichen nicht erreicht“, betonte Aloys Lenz. Trotz verschiedener Schutzmaßnahmen und verschärfter Sanktionen finde in Hessen noch immer in erheblichem Umfang unerlaubte Telefonwerbung statt. Seit einem Jahr müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen  nicht gestattet, ihre Rufnummern zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Diese Maßnahmen reichen aber offensichtlich nicht aus, schreibt Lenz. „ Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen“, betonte der Abgeordnete.

Daher wolle man erreichen, dass zukünftig eine schriftliche Bestätigung eines telefonisch geschlossenen Vertrags mit allen Vertragsbestandteilen verpflichtend wird. Dies verschaffe Klarheit über die Details des abgeschlossenen Vertrages, die in der Kürze eines Telefongesprächs oft nicht ausreichend problematisiert würden. Gerade auch Senioren seien von diesen Geschäftspraktiken in der Vergangenheit häufig betroffen gewesen. Dabei müsse beachtet werden, ob bereits ein Geschäftsverhältnis mit dem Verbraucher besteht und wie der Kontakt zustande kommt, betont Lenz.


Zudem müsse es zukünftig noch klarere und für den Verbraucher günstigere Widerrufsmöglichkeiten und Sonderkündigungsrechte geben, um sog. „Knebelverträge“ erst gar nicht möglich zu machen. Außerdem wolle man die Bußgeldstrafen für die Unternehmen noch einmal deutlich erhöhen. „Die derzeitige Höchstgrenze von 50.000 Euro ist zu niedrig, um unerlaubte Telefonanrufe wirksam zu unterbinden. Unternehmen lassen sich davon nicht abschrecken, ihre betrügerischen Methoden fortzusetzen“, betonte Lenz. Hier müssten höhere Sanktionen angedroht werden, damit sich unerlaubte Telefonwerbung gar nicht erst lohne. Zudem begrüße man die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die sich zentral mit Themen der Wirtschafts- und Internetkriminalität sowie Telefonwerbung beschäftigen wird, so Lenz.

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