„Mehr Qualität und weniger Bürokratie bei der Patientenversorgung“

Aloys Lenz informiert über Neuerungen beim Krankenhaus- sowie beim Rettungsdienstgesetz des Landes

Im Rahmen einer Vorstandssitzung der CDU Hanau erläuterte der Landtagsabgeordnete Aloys Lenz die Eckpunkte des neuen Hessischen Krankenhausgesetzes sowie des Rettungsdienstgesetzes, die die Qualität der Versorgungsstrukturen durch die beiden Hanauer Krankenhäuser auch in der Stadt und der Region noch weiter verbessern sollen. Dazu sei ein umfassender Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht worden, der schon bald umgesetzt werden solle, so Lenz.

Der Gesetzwurf des neuen Krankenhausgesetzes enthält wichtige Neuerungen, um die Qualität der stationären Versorgung weiter zu verbessern. Die optimale Bettenplanung könne jetzt durch die Krankenhäuser selbst erfolgen. Dadurch könnten Unter- und Überkapazitäten besser gesteuert werden. Dies sei sinnvoll, weil die Honorierung jetzt der konkreten medizinischen Leistung folge und nicht mehr allein nach der Bettenanzahl berechnet werde, berichtete Lenz aus der aktuellen Debatte des Landtags.

„Wir wollen weiter Bürokratie abbauen und die Krankenhäuser stärker eigenverantwortlich planen lassen“, erläuterte Lenz zwei der Kernpunkte des Gesetzesentwurfs. Voraussetzung sei, dass die Grund- und Notfallversorgung gesichert sei. Mit einem einfacheren Fördersystem sollen danach die Krankenhäuser über Baumaßnahmen eigenständig entscheiden können, bei großen Kliniken bis zu einem Betrag von vier Millionen €.

Zudem sollen nach dem Gesetzentwurf die Krankenhäuser stärker als bisher kooperieren, betonte Aloys Lenz. Dies gelte besonders für den Bereich der Notfallversorgung. Solchen Netzwerken könnten dann auch für schwere und chronische Erkrankungen gemeinsame Versorgungsaufträge erteilt werden. Mit dieser Regelung würde Hessen eine Vorreiterrolle übernehmen, berichtete der Landtagsabgeordnete weiter. Zur Notfallversorgung gehöre auch ein funktionierendes Rettungswesen, das eine flächendeckende Soforthilfe gewährleiste. „Sowohl mit der 10-Minuten-Rettungsfrist bis zum Eintreffen des Rettungswagens als auch mit der 20-Minuten-Fahrt zum geeigneten Krankenhaus stellen wir für die Bürgerinnen und Bürgern Hessens eine optimale und zeitnahe Erstversorgung sicher.“ Zur weiteren Optimierung solle nunmehr im Rettungsdienstgesetz ein Qualitätsmanagement aufgenommen werden, um mit einer differenzierten Datenerfassung und Analyse das bewährte und leistungsfähige Rettungsdienstsystem weiter zu entwickeln, so Lenz.

Die Hygiene in Krankenhäusern sei ein weiterer wichtiger Regelungsbereich im überarbeiteten Krankenhausgesetz. Hier gebe es trotz eines bereits sehr hohen Hygieneniveaus stellenweise noch Verbesserungsbedarf. Dazu könne die Landesregierung auch eine Krankenhaushygieneverordnung erlassen. Allerdings müsse zunächst dafür gesorgt werden, dass es genügend Hygienepersonal gebe und die Stellung des Hygienebeauftragten gestärkt werden, berichtet Lenz aus der Debatte. Geplant sei daher unter anderem ein Ausbildungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Gießen-Friedberg.

Wie Lenz abschließend ankündigte, wolle er sich zeitnah bei den Vertretern der Hanauer Kliniken informieren, um zu erfahren, welche konkreten Auswirkungen das Gesetz im Detail für Hanau und die Region haben wird, sobald es den Hessischen Landtag endgültig passiert hat.

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