Windelbonus zur Entlastung von Familien

Hanauer CDU bleibt am Thema

Mit einem dritten Anlauf wollen die Hanauer Christdemokraten zur Unterstützung und Entlastung der Hanauer Familien beitragen. Für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 stellt die CDU den Antrag auf Einführung eines Windebonus. „Ein charmanter Antrag, der jedoch große Wirkung für Familien mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Angehörigen hat“, kommentiert die Fraktionsvorsitzende der CDU, Isabelle Hemsley, den Antrag.

In den letzten Jahren wurden zwei Anträge zur kostenlosen Zurverfügungstellung von Windelsäcken mit rechtlichen Bedenken abgelehnt. Andere Städte und Gemeinden haben diesen Service jedoch bereits seit Jahren. „Nachdem unser Antrag im Dezember abermals abgelehnt wurde, haben wir nach weiteren Alternativen geschaut, wie man die Familien dennoch unterstützen kann. Geübte und vor allem rechtssichere Praxis bringt der sogenannte Windelbonus“, führt der Stadtverordnete Jens Böhringer aus. Der Bereich der Abfallentsorgung unterliegt dem Anschluss- und Benutzungszwang, wodurch eine Sozialstaffelung nicht möglich ist. Auf diesen hat sich die Stadt Hanau in ihrer Ablehnung berufen. Ein Windelbonus als freiwillige kommunale Leistung hingegen fällt nicht darunter, sondern wird über den allgemeinen Haushalt der Stadt Hanau getragen. 

Inhaltlich handelt es sich bei dem Bonus um einen jährlichen Zuschuss von 30 Euro pro Kleinkind bis zum dritten Lebensjahr und 50 Euro jährlich für Stoma- und Inkontinenzpatienten. Für eine Antragsberechtigung muss der Erstwohnsitz in Hanau sein, die Geburtsurkunde oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits in Pflegeeinrichtungen leben oder solche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, da deren Kosten bereits anderweitig getragen werden. 
 
Abschließend halten Hemsley und Böhringer fest, dass Hanau als familienfreundliche Kommune und auch in Zeiten des demografischen Wandels mit der Einführung eines solchen Windelbonus einen wichtigen Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger leisten sollte. 

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