Die wirklichen Kosten des Machterhalts

Karussell um Vergabe von Stabsstelle kommt der Stadt teuer zu stehen

Die Vergabe von politisch motivierten Posten zum Erhalt der Koalition kommen der Stadt nun teuer zu stehen. Die Hanauer Christdemokraten halten fest, dass es sich bei dem Karussell der Stabsstellenvergabe eben nicht nur um die Besetzung für Aufgaben handelt, sondern vor allem für die Bürger teuer wird.

Kaminsky hatte im letzten Jahr betont, dass der Wechsel der Stabsstellen und der Stadtratsposten keine zusätzlichen Kosten verursache. Oberbürgermeister Kaminsky hatte im letzten Jahr betont, dass der Wechsel der Stabsstellen und der Stadtratsposten keine zusätzlichen Kosten verursache.

Wie beurteilt er den Urteilsspruch nun? Neben den 40.000 Euro für die Stabsstelle der Grünen muss nun auch das Gehalt von Dr. Piesold für mehrere Monate nachgezahlt werden, ohne dass er hierfür eine Arbeitsleistung erbringen musste. Der offenbar spontan geäußerte Wunsch von Kaminsky und Morlock, dass Dr. Piesold „irgendeine Stelle“ bei der Holding erhalte, sei für die Hanauer CDU einzig eine Verschwendung von Steuergeldern, die sich nicht aus der Logik des Koalitionsvertrages ergebe, sondern völlig unverständlich sei. Ver-antwortliche Politik im Sinne unserer Stadt sei hierbei nicht zu erkennen. Daher warten die Christdemokraten gespannt darauf, welche Alternative die Beteiligungsholding unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat wählen wird. Entweder ein juristisch aussichtsloses Gerichtsverfahren weiter betreiben oder Dr. Piesold für die Restlaufzeit seines Vertrages eine sinnvolle und entsprechend seiner Qualifikation ausgerichtete Aufgabe zuzuweisen.

Denn schon heute fallen die Gerichts- und Anwaltskosten an und ab sofort bis zum Ende der Vertragslaufzeit jährlich weitere 40.000 Euro. Dies alles sind Kosten, welche die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt tragen und dies einzig und allein zur Machterhaltung, stellt der Stadtverbandsvorsitzende der Hanauer CDU Joachim Stamm fest. Die bereits entstandenen und weiter anfallenden Kosten sind jedoch den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer zu erklären. Letztlich handelt es sich alles in allem um eine höhere sechsstellige Summe. Statt dieses Geld für den politischen Machterhalt in die Hand zu nehmen, könnte man diese Steuergelder zum Wohle unserer Stadt verwenden. Speziell vor dem Hintergrund der bald anstehenden Haushaltsverabschiedung führen die Christdemokraten die Grundsteuer B und die Kürzungen im freiwilligen Bereich an.

Weiterhin kommt „das Urteil des Arbeitsgerichts keineswegs unerwartet und war juristisch vorhersehbar“, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Stadtverordnetenfraktion und Jurist Dr. Peter Schäfer. Im Ergebnis müssen nun die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hanau für den hierdurch verursachten finanziellen Schaden aufkommen. Eine „Druckkündigung“ mit dem Ziel vollendete Tatsachen zu schaffen, um politische Macht- und Planspiele in der Koalition zügig umzusetzen, ist mehr als fragwürdig, finden Stamm und Schäfer. „Mit den getroffenen Maßnahmen hat die Koalition keine Kosten und Mühen gescheut, um ihr Machtgefüge aufrechtzuerhalten“, sind sich die beiden CDU Politiker einig.

 „Dass Oberbürgermeister  Kaminsky und Stadtrat Morlock in einer ersten Stellungnahme lediglich ihren Unmut darüber äußern, dass politische Vereinbarungen bedauerlicherweise nicht justiziabel seien, ist höchst bedenklich. Wir leben in einem Rechtsstaat und glücklicherweise hat sich Rechtsetzung nicht der Politik zu unterwerfen“, kommentiert Hemsley weiter.  Statt einen Urteilsspruch erst einmal zu akzeptieren, wird auf eine andere städtische Rechtsauffassung verwiesen. Hierbei muss jedoch auch festgehalten werden, warum die Kündigung unwirksam ist, nämlich aufgrund fehlender Klauseln im Arbeitsvertrag. Auch hier fragen sich die Christdemokraten abschließend, warum man hinterher mit einer Änderung in der Stabsstellenbesetzung aufgrund der Logik des Koalitionsvertrages argumentiere, dies aber nicht von vornherein in den Arbeitsvertrag mit eingeschrieben habe.

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