Hanauer CDU Fraktion sieht ihre Bedenken zum hohen Gewerbesteueransatz im Doppelhaushalt 2016/2017 bestätigt

Die CDU Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Hanau hatte im Vorfeld der jüngsten Haushaltsberatungen mehrfach einen realistischen Gewerbesteueransatz im städtischen Doppelhaushalt für die Jahre 2016/2017 gefordert. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde sie dafür vom regierenden Kleeblatt belächelt. Die Bedenken wurden als „Schwarzmalerei“ abgetan.

„Unsere Bedenken waren jedoch mehr als berechtigt“, stellen die CDU-Fraktionsvorsitzende Isabelle Hemsley und der finanzpolitische Sprecher der CDU Fraktion Dr. Peter Schäfer nun fest, nachdem Oberbürgermeister Kaminsky im Rahmen einer Pressekonferenz zur Genehmigung des Doppelhaushalts für die Jahre 2016/2017 die aktuellen tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Hanau mit ca. 63 Millionen Euro beziffert hat. 

Die Differenz zwischen den tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen für 2016 (ca. 63 Millionen Euro) und den im Juli 2016 von OB Kaminsky noch prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen des Doppelhaushalts 2016/2017 von über 70 Millionen Euro (im Jahre 2016: 76,3 Millionen Euro und im Jahr 2017 75,6 Millionen Euro) ist evident und gibt nachhaltig Grund zur Sorge. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hatten wir in weiser Voraussicht bei den Gewerbesteuereinnahmen als Haupteinnahmequelle der Brüder-Grimm Stadt mehrfach einen niedrigeren sachgerechten Ansatz - orientiert an den Ergebnissen der jüngeren Vergangenheit – gefordert. Die tatsächlichen Gewerbesteuereinahmen der Stadt hatten bereits beim letzten Doppelhaushalt 2014/2015 mit EUR 135,91 Millionen (im Jahre 2015: EUR 68,23 Millionen und im Jahre 2014: EUR 67,68 Millionen) weit unter den im Juli 2016 für den Doppelhaushalt 2016/2017 veranschlagten Beträgen gelegen, führt Schäfer weiter aus.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat bei seiner Genehmigung des Doppelhaushalts 2016/2017 nicht ohne Grund auch explizit auf Fehlentwicklungen in der Haushaltsplanung der Stadt und Ausfallrisiken bei der Gewerbesteuer hingewiesen. „Ein niedriger sachgerechter Gewerbesteueransatz für die Haushaltsjahre 2016/2017, wie von uns mehrfach gefordert, wäre deshalb ein gebotener Schritt in die richtige Richtung gewesen“ betonen Hemsley und Schäfer.

Nun drohen den Bürgerinnen und Bürgern in Kürze neben einer Haushaltssperre vermutlich weitere schmerzhafte Einschnitte. Die nächste Erhöhungsrunde bei der Grundsteuer B wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der Genehmigung des Doppelhaushalts 2016/2017 dem Grunde nach bereits vorgegeben. Dieses verlangt im Haushaltsvollzug einen Ausgleich des derzeitigen Ertragsverzichts der Stadt Hanau bei der Grundsteuer.

Inhaltsverzeichnis
Nach oben